Strafrechtsschutz nach Verkehrsunfall

So hilft die Leistungsart Straf-Rechtsschutz im Baustein Verkehrs-Rechtsschutz.

Kameramann Jonas P. ist nach einem Dreh am Nachmittag wieder auf dem Rückweg nach Hause. Auf der Autobahn ist es übersichtlich bei trockenem Wetter. Auf halber Strecke wird er in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt.

Er befindet sich bei einem Überholvorgang mit einer Geschwindigkeit von ca. 130 km/h auf dem linken Fahrstreifen, als vor ihm ein LKW unvermittelt ausschert. Jonas P. leitet eine Gefahrenbremsung ein, touchiert aber trotzdem den LKW. Sein PKW kommt ins Schleudern. Es gelingt ihm seinen PKW zum Stehen zu bringen. Ein nachfolgender PKW mit Wohnanhänger, der sich ebenfalls auf dem linken Fahrstreifen befindet, fährt jedoch in das bereits stehende Fahrzeug von Jonas P.

Die Insassen der beteiligten Autos, auch Jonas P., werden schwer verletzt. Der Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen ist groß. Gegen Jonas P. wird zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Er erhält anschließend sogar einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 100,- €. Diese hohe Strafe will er aber nicht akzeptieren. Er ist fest davon überzeugt, dass ihn keine Schuld am Unfall trifft, da er diesen nicht hätte vermeiden können.

Er beauftragt seinen Rechtsanwalt und dieser schaltet einen Gutachter ein. Zuvor holt er eine Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung von Jonas P. ein.

Der Gutachter erstellt auf Grund der Unfallakte ein unfallanalytisches Gutachten, wonach der Fahrer des Wohnwagengespannes mit 120 km/h und somit über 40 km/h zu schnell gefahren ist. Eine deutliche Verlängerung des Bremsweges war somit die Ursache für den Aufprall auf das Fahrzeug von Jonas P.

Mit Hilfe des Gutachtens kann der Anwalt die Einstellung des Strafverfahrens erwirken. Jonas P. muss nur noch eine geringe Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung leisten.

Die Kosten des Gutachtens und des Anwalts von ca. € 3.000.- übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

 

Beitragsfoto: © Can Stock Photo Inc. / kadmy

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